Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) trat am 14.05.2014 zur letzten zulässigen Wiederholung des Kolloquiums aus dem Fach "Elektrische Antriebe und Anlagen" (EAUA) an und wurde mit der Note "Nicht genügend" beurteilt. 1.2. In weiterer Folge stellte der Schulleiter mit schriftlicher "Entscheidung" vom 19.05.2014 das Erlöschen der Studienberechtigung gem. § 32 Abs 1 Z 5 des SchUG-BKV aufgrund der negativen Beu... mehr lesen...