Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Nachdem der am 06.07.2001 geborene XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) mit Beschluss der Stellungskommission für Wien vom 28.08.2019 als tauglich eingestuft wurde und dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs sowie der Beschwerdeführer am 31.10.2019 eine Zivildiensterklärung abgab, wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur... mehr lesen...