Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 SchUG-BKV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2007/2/26 2005/10/0112

1.1. Mit Entscheidung vom 22. April 2005 sprach der Schulleiter des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (SchUG-B) aus, der Beschwerdeführer habe das letzte Semester nicht erfolgreich beendet. Er sei zum Antreten zur Diplomprüfung nicht berechtigt. Begründend wurde ausgeführt, gemäß § 27 Abs. 1 SchUG-B gelte das letzte Semester einer Ausbildung als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen des Studierend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.02.2007

RS Vwgh 2007/2/26 2005/10/0112

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25;SchUG 1986 §27 Abs1;SchUG-B 1997 §27 Abs1;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0206 B 16. Oktober 2006 RS 1 (Hier mit dem Zusatz: Nichts anderes kann für den vorliegenden Fall gelten, in dem es um die Zulässigkeit des Antritts zur Diplomprüfung geht, die vom Beschwerdeführer mittlerweile bestanden wurde.) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2007

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