Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besucht die Bundeshandelsakademie (BHAK) XXXX für Berufstätige, XXXX mit dem Lehrplan BGBl. II Nr. 283/2006 vom 28.07.2006. Mit Entscheidung der Semesterkonferenz vom 18.05.2015 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin zum Fortsetzen ihrer Ausbildung nicht berechtigt sei. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 32 Abs. 1 Z 4 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs ... mehr lesen...