Entscheidungen zu § 74 Abs. 3 AO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/23 2005/16/0271

Mit Bescheid vom 9. Jänner 2004 schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt R.K. für die näher bezeichnete Liegenschaft für das Jahr 2003 und bis auf weiteres auch für die folgenden Jahre Grundsteuer von EUR 11.570,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte R.K. vor, er sei zu 14686/20000 Anteilen Miteigentümer der näher bezeichneten Liegenschaft und ihm werde die Grundsteuer für die gesamte Liegenschaft vorgeschrieben. Er ersuche um Bescheidber... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2006

RS Vwgh 2006/2/23 2005/16/0271

Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §20;BAO §6;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;GrStG §9 Abs2;LAO Krnt 1991 §18;LAO Krnt 1991 §4;LAO Krnt 1991 §74 Abs3 lita;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde steht es grundsätzlich frei, sämtliche Schuldner zugleich heranzuziehen oder nur einem einzelnen Schuldner... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2006

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