Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1998/8/27 2Ob196/98g

Norm: AO §7 Abs2AO §55
Rechtssatz: Konkursanträge, über die die Entscheidung nach § 7 Abs 2 AO ausgesetzt war, können auf Grund der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bestehenden Überschuldung nach der Bestätigung des Ausgleichs nicht zur Eröffnung eines Konkursverfahrens führen. Entscheidungstexte 2 Ob 196/98g Entscheidungstext OGH 27.08.1998 2 Ob 196/98g Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1998

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