Entscheidungen zu § 59 AO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1989/3/9 B1321/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Steiermark hat mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Dezember 1987 einen Antrag der Ärztekammer für Steiermark auf Rückzahlung von Zinsertragsteuer hinsichtlich eines bestimmten Betrages abgewiesen und hinsichtlich eines anderen bestimmten Betrages den erstinstanzlichen Bescheid wegen örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt ersatzlos aufgehoben. Der aufhebende Teil des Berufungsbescheides wurde dami... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.03.1989

RS Vfgh 1989/3/9 B1321/88

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zuständigkeit der Finanzbehörden in Wien zur Entscheidung über einen Antrag der Steiermärkischen Ärztekammer auf Rückerstattung von Zinsertragsteuer; kein Anla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.03.1989

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