Entscheidungen zu § 57 Abs. 4 AO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/22 93/17/0053

An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.1996

RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0053

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs4;BAO §83 Abs4;LAO Wr 1962 §57 Abs4;
Rechtssatz: Der Bestand der Vertretungsbefugnis ist auch dann Voraussetzung der Vertretung, wenn die Behörde von der Vorlage einer ausdrücklichen Vollmacht absieht (Hinweis: E 14.6.1955, 1236/54, VwSlg 3781 A/1955). European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1996

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