Norm: AO §7 Abs2 AO §55 AO § 7 gültig von 20.08.1997 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 7 gültig von 01.01.1983 bis 19.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982 AO § 55 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 ... mehr lesen...
Norm: AO §55 fKO §2 Abs2 AO § 55 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
§ 55 f AO ist im Zwangsausgleichsverfahren nicht anwendbar. Paragraph 55, f AO ist im Zwangsausgleichsverfahren nicht anwendbar.
Entscheidungstexte 5 Ob 165/71 Entscheidu... mehr lesen...
Aus Anlaß des von der verpflichteten Partei zu Sa 27/51 geschlossenen Ausgleiches verpflichtete sich die Ausgleichsschuldnerin, die Erfüllung dieses Ausgleiches durch mehrere Sachwalter überwachen zu lassen; sie erteilte daher den Sachwaltern die unwiderrufliche Vollmacht, ihr Geschäft und die damit verbundenen Rechte zugunsten ihrer Gläubiger - über die 40%ige Ausgleichsquote hinaus - liquidieren zu lassen, wogegen die Ausgleichsgläubiger auf das ihnen nach der AO. zustehende Recht... mehr lesen...