Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1014/93 eine Beschwerde gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung anhängig, mit welchem das Ansuchen der beschwerdeführenden GmbH um Erteilung der Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums "Zahnärztliche Tagesklinik" mit Standort in der Stadt Salzburg gemäß §5 Abs1 lita der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975 (im folgenden: KAO 1975) weg... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs7 dritter SatzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKAG §3 Abs2 litaSbg KAO 1975 §5 Abs1 litaSbg KAO 1975 §7 Abs2VfGG §19 Abs3 litd
Leitsatz: Zulässigkeit des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich der -
die Bedarfsprüfung für die Bewilligung zur Errichtung von
Krankenanstalten anordnenden - Bestimmungen der Sbg KAO 1975; keine
ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Antrag vom 6. Jänner 1991 suchte der Beschwerdeführer - er ist praktischer Arzt - gemäß §3 Abs2 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975 (im folgenden: Sbg. KAO 1975) um Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen (Allergie-)Ambulatoriums an. 1.2. Mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 8. Mai 1992, Z 3/06-54.560/15-1992, wurde dieser Antrag gemäß §5 Abs1 lita Sbg. KAO 1975 idF LG... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art140 Abs5B-VG Art140 Abs7 dritter SatzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKAG §3 Abs2 litaSbg KAO 1975 §5 Abs1 lita
Leitsatz: Kein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung durch
eine die Bewilligung der Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums
an eine Bedarfsprüfung knüpfende Bestimmung der Sbg KAO 1975 mangels
Ablauf der durch den Verfassung... mehr lesen...