Norm: AO §42 Abs1AO §49 Abs1AO §53
Rechtssatz: Auch wenn der Ausgleichsantrag des Schuldners in der Tagsatzung von den Ausgleichsgläubigern mit den erforderlichen Mehrheiten des § 42 Abs 1 AO angenommen wurde, bedarf er zu seinem Zustandekommen noch der Bestätigung durch einen Beschluß des Gerichtes. Ein von der Gläubigermehrheit angenommener, vom Gericht aber nicht bestätigter Ausgleich hat nicht die gesetzliche Wirkung. En... mehr lesen...
Norm: AVOG allgBAO §12BAO §49 Abs1BAO §52BAO §224FMG §2FMG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fernmeldebehörden sind weder Abgabenbehörden noch wurde ihnen die rechtliche Eigenschaft von Abgabenbehörden des Bundes zuerkannt. Entscheidungstexte 6 Ob 765/83 Entscheidungstext OGH 11.10.1984 6 Ob 765/83 Veröff: SZ 57/154 = JBl 1985,370 = GesRZ 1985,99 ... mehr lesen...
Norm: AVOG BGBl 1975/18 allgBAO §12BAO §49 Abs1BAO §52BAO §224FG §2FG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fernmeldebehörden sind weder Abgabenbehörden noch wurde ihnen die rechtliche Eigenschaft von Abgabenbehörden des Bundes zuerkannt. Entscheidungstexte 6 Ob 765/83 Entscheidungstext OGH 11.10.1984 6 Ob 765/83 Veröff: SZ 57/154 = JBl 1985,370 = GesRZ 1985,99 ... mehr lesen...