Norm: KAG §26Krnt KAO §41
Rechtssatz:
§ 26 KAG und die entsprechenden Landesgesetze wie § 41 KKAO sind kein Schutzgesetz zugunsten freiberuflicher Ärzte; diesen steht kein Unterlassungsanspruch zu. Paragraph 26, KAG und die entsprechenden Landesgesetze wie Paragraph 41, KKAO sind kein Schutzgesetz zugunsten freiberuflicher Ärzte; diesen steht kein Unterlassungsanspruch zu.
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Norm: AO §41 AO § 41 gültig von 14.09.1934 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Unentgeltliche Abtretungen fallen nicht unter § 41 AO. Unentgeltliche Abtretungen fallen nicht unter Paragraph 41, AO.
Entscheidungstexte 1 Ob 824/28 Entscheidungstext OGH 10.10.1... mehr lesen...