Der Ausgleichsverwalter und der Ausgleichsschuldner haben bei der Ausgleichsverhandlung vom 19. Juli 1950 die Forderung des Gläubigers Ing. Anton F. im Betrage von 100.269.30 S dem Gründe: und der Höhe nach anerkannt, das Stimmrecht aber bestritten, weil dieser Gläubiger zufolge einer administrativen Pfändung über die Forderung nicht mehr verfügungsberechtigt sei. Der Ausgleichskommissär des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien hat mit Beschluß entschieden, die Stimme dieses... mehr lesen...
Norm: AO §40 AO § 40 gültig von 14.09.1934 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Zur Frage des Stimmrechtes eines Gläubigers, dessen Forderung zwar gerichtlich gepfändet, jedoch noch nicht überwiesen ist.
Entscheidungstexte 1 Ob 605/50 Entscheidungstext OGH 25... mehr lesen...