Norm:        RAO §2RAO §3RAO §4                               
Rechtssatz:          Eine volle Tätigkeit eines Rechtsanwaltsanwärters kann nur dann angenommen werden, wenn die anderweitige Arbeit zeitmäßig so gering ist, dass die ordnungsgemäße Ausbildung des Rechtsanwaltsanwärters durch einen Rechtsanwalt nicht gefährdet ist (Bkv 3/75; im gleichen Sinne SZ 6/285; durch die Betrauung mit Lehrveranstaltungen an einer Universität im Ausmaß von ein bis zwei Wochenstunden ist entgegen einer Leh...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        DO Bundesforste BGBl 1949/256 §31DO Bundesforste BGBl 1949/256 §32Sbg LAO §4Sbg LAO §28Sbg LAO §29Sbg LAO §109 ff                               
Rechtssatz:          Auch ein Revierförster der Österreichischen Bundesforste unterliegt den Bestimmungen der §§ 28, 29 sowie 109 ff der Sbg LAO.                     Entscheidungstexte                                  4  Ob     5/67       Entscheidungstext  OGH  31.01.1967  4  Ob     5/67    Veröff: SZ 40/13 = EvBl 1967/288 S 404      ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        RAO 1868 §4                               
Rechtssatz:          Durch die Eintragung eines Privatdozenten einer rechtswissenschaftlichen und staatswissenschaftlichen Fakultät in die Verteidigerliste wird die Rechtsanwaltsprüfung aus dem Strafprozeßrecht und dem Strafprozeßrecht ersetzt.                     Entscheidungstexte                                 3  Ob   904/26      Entscheidungstext  OGH  30.11.1926  3  Ob   904/26   Veröff: SZ 8/331                                  ...                    mehr lesen...