Aus Anlaß des rechtskräftig gewordenen, bestätigten und aufgehobenen Ausgleiches der Klägerin (Sa 71/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien) hat sich diese gemäß § 55b AO. der Überwachung der Ausgleichserfüllung durch den Beklagten (den bisherigen Ausgleichsverwalter) als Sachwalter unterworfen. Die Überwachung ist noch anhängig. Aus Anlaß des rechtskräftig gewordenen, bestätigten und aufgehobenen Ausgleiches der Klägerin (Sa 71/52 des Landesgerichtes für Zivilrechtssach... mehr lesen...
Norm: AO §32 Abs2AO §55b Abs3 JN §1 DIV AO § 32 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Unzulässigk... mehr lesen...