Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0155 E 10. Dezember 1991
91/14/0153 E 10. Dezember 1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0140 1 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeite... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht unter anderem Einkünfte aus einer Beteiligung an der U-GmbH Nfg. KG. Seit dem Jahre 1978 war er außerdem als Gesellschafter-Geschäftsführer der W-GmbH in L tätig, die von 1978 bis 1982 beträchtliche Verluste erlitt, zum 31. Dezember 1982 ihren Geschäftsbetrieb einstellte und in der Folge liquidiert wurde. Im Jahre 1980 erklärte der Beschwerdeführer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust in Höhe von S 38.081,--. Auf einen entsprechenden Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §23;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 21 Abs 1 BAO und aus den diese Bestimmungen ergänzenden Vorschriften des § 22 und des § 23 BAO ist abzuleiten, daß bei nahen Angehörigen besonders vorsichtig geprüft werden muß, ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes seiner wirtschaftlichen Bedeutu... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer ist seit 8. Jänner 1982 Alleingesellschafter der erstbeschwerdeführenden GmbH. In einem zwischen den Beschwerdeführern abgeschlossenen Beteiligungsvertrag vom 8. Jänner 1982 wurde festgehalten, daß der Zweitbeschwerdeführer an der Erstbeschwerdeführerin zum 31. Dezember 1981 mit einer Einlage von S 200.000,-- als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt war. Der Vertrag hat unter anderem folgenden Inhalt: Da das einbezahlte Stammkapital bereits zum 31.12.198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;EStG 1972 §23a Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 305;
Rechtssatz: Eine steuerneutrale, den Wert der Beteiligung erhöhende Einlage - und kein steuerlich absetzbarer Aufwand der Gesellschafter - ist anzunehmen, wenn Gesellschafter einer (hier sanierungsbedürftigen) Kapita... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 305;
Rechtssatz: Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, um die geringste Steuerbelastung zu erzielen. Als Mißbrauch ist hingegen eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Streitjahre: 1. Rückstellungen für Architektenhonorare nur in der Höhe anerkannt, in der einem gesellschaftsfremden Architekten Honorare für eine vergleichbare Leistung bezahlt würden (12 % der tatsächlichen Baukosten); 2. Aufwendungen für Grundkosten (Fläche 9.290 m2) nur hinsichtlich einer Teilfläche (1.855 m2) u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;
Rechtssatz: Die Nahebeziehung einer Person (hier: Architekt) zu einer GmbH, die es rechtfertigt, den abgaberechtlich relevanten Beziehungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...