Über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde vom Handelsgericht Wien zu Sa 13/59 am 7. April 1959 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die betreibenden Parteien brachten als Miteigentümer des Hauses Wien 4., M.-Straße 28, beim Erstgericht am 15. Mai 1959 gegen die verpflichtete Partei als Mieterin der Bestandobjekte Nr. 2 und 3 in diesem Haus wegen rückständigen Mietzinses für die Monate April und Mai 1959 im Betrag von 1039 S 75 g samt 4% Zinsen seit dem Klagstag die Klage ein, deh... mehr lesen...