Entscheidungen zu § 18 Abs. 2 AO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/27 2000/17/0148

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F. Auf der Liegenschaft steht ein Haus, welches zum größten Teil von der Familie S bewohnt wird; der verbleibende Teil steht dem Beschwerdeführer und seiner Gattin zur Verfügung. Diese Räume benützen der Beschwerdeführer und seine Gattin zum Teil selbst, zum Teil vermieten sie diese bzw. vergeben sie zur unentgeltlichen Benützung. Die so vom Beschwerdeführer benützten Räume sind eine Wohnküche mit Speis im Erd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.2000

RS Vwgh 2000/11/27 2000/17/0148

Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art7;LAO Slbg 1963 §18 Abs2;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z1;OrtstaxenG Slbg 1992 §4 Abs3;
Rechtssatz: Für die Zwecke der vorliegenden Abgabenvorschrift des Slbg OrtstaxenG 1992 (§ 4 Abs 3) kommt es nicht darauf an, ob die benützte Wohnu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.2000

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