Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 AO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1991/10/4 G210/91

Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt die Aufhebung des §12 der Wiener Abgabenordnung (WAO), LGBl. 21/1962, in eventu der lita in Abs1 dieser Gesetzesstelle. Darin ist bestimmt: "(1) Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im ganzen übereignet, so haftet der Erwerber a) für Abgaben, bei denen die Abgabepflicht sich auf den Betrieb des Unternehmens gründet, soweit die Abgaben auf die Zeit seit dem Beginn d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 04.10.1991

RS Vfgh 1991/10/4 G210/91

Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätWAO §12 Abs1 lita
Leitsatz: Keine sachliche Rechtfertigung der Festlegung einer weitgehend unbeschränkten Haftung des Erwerbers eines Unternehmens oder Betriebes für rückständige Abgaben nach der WAO
Rechtssatz: Der Antrag des Verwaltungsgerichtshofes auf Aufhebung des §12 Abs1 WAO ist zulässig, sowei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.10.1991

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