Entscheidungen zu § 11 Abs. 3 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1988/4/12 15Os23/88 (15Os24/88, 15Os34/88), 13Os109/07i (13Os110/07m), 15Os122/08t (15Os140/0

Norm: RAO §11 Abs2RAO §11 Abs3StPO §63 Abs2
Rechtssatz: Das Abgrenzungskriterium zwischen der Kündigung und dem Widerruf einer Vollmacht durch den Machtgeber gemäß § 11 Abs 2 oder Abs 3 RAO ist mit Rücksicht auf den Sinn des Gesetzes darin zu erblicken, dass der in § 11 Abs 3 RAO angeordnete ausnahmsweise Wegfall der nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Fortsetzung seiner Vertretungstätigkeit die Da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1988

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