Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 AO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/29 98/11/0318

Die mitbeteiligte Partei, Betreiberin des öffentlichen Krankenhauses W. in Feldkirchen, stellte am 20. November 1997 bei der Kärntner Landesregierung den Antrag auf Bewilligung der von ihr geplanten Ausgliederung der im Krankenhaus bestehenden Station für Physiotherapie aus dem öffentlichen Krankenhaus und die Errichtung eines Institutes für Physiotherapie am gleichen Standort. Im von der Kärntner Landesregierung eingeleiteten Ermittlungsverfahren gab die Ärztekammer für Kär... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 98/11/0318

Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art131 Abs2;KAO Krnt 1992 §10 Abs2;
Rechtssatz: Wie sich aus § 10 Abs. 2 der Krnt KAO 1992 ergibt, ist die Beschwerdelegitimation unter anderem der Ärztekammer für Kärnten im Bewilligungsverfahren - eingeschränkt auf die Bedarfsfrage - gegeben (Hinweis E 24. März 1999, 98/11/0085, zur Rechtslage nach dem Wr KAG 1987). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

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