Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 AO

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RS UVS Oberösterreich 1995/05/05 VwSen-270010/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes hat der Berufungswerber die Inbetriebnahme der vier Geldspielautomaten im Gastlokal "T" in B I, K-F-J-Straße, nicht binnen einer Woche beim Stadtamt B I gemeldet und ist daher seiner Meldepflicht nicht nachgekommen. Es konnte daher auch vom Stadtamt kein Abgabenbescheid zur Festsetzung der Pauschalabgabe gemäß § 17 des O.ö. Lustbarkeitsabgabegesetzes 1979 erlassen werden. Damit wurde aber eine Abgabenkürzung bewirkt. Vom Gem... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.05.1995

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