Norm: AO §1 Abs4KO §2
Rechtssatz: Ein am Tage der Konkurseröffnung eingebrachter, dem Zeitpunkt der Entscheidung des Konkurssenates nachfolgender Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ist abzuweisen, auch wenn das Konkursedikt erst nach diesem Zeitpunkt angeschlagen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 266/48 Entscheidungstext OGH 18.08.1948 3 Ob 266/48 Veröff: SZ 21/... mehr lesen...