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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) eine ehemalige Militärperson auf Zeit, hat am 13.04.2022 einen Antrag auf Berufsförderung gem § 3 des Militärberufsförderungsgesetz 2004 – MilBFG) gestellt. Mit rechtskräftigem Bescheid des MilKdo (belangte Behörde) vom 04.05.2022 wurde ihm diese für die Dauer von 01.11.2022 bis 30.06.2024 zuerkannt. Wobei eine Dienstzeit als Militärperson auf Zeit von 01.11.2017 bis 31.10.202... mehr lesen...