Begründung: Am 17. 12. 2005 um ca 3:45 Uhr kollidierte ein auf der Donau stromaufwärts fahrender Schubverband, bestehend aus einem Schubschiff und vier Schubleichtern, mit dem mittleren Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke zwischen Krems und Furth-Palt, wodurch die Brücke beschädigt wurde. Die Klägerin ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 26 Bundesbahngesetz und stellt bereit, betreibt und erhält eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur. Erst- und Zweitbekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1BinnSchiffG §92 SchFG §92 HGB §735Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen BGBl 1966/204 allg ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 SchFG § 92 heute ... mehr lesen...
Norm: BinnschiffG §4BinnschiffG §92 SchFG §4 SchFG §92 SchFG § 4 heute SchFG § 4 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2009 SchFG § 4 gültig von 01.07.1997 bis 25.03.2009 SchFG § 92 heute ... mehr lesen...