Entscheidungen zu § 92 SchFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2010/4/22 2Ob33/10g

Begründung: Am 17. 12. 2005 um ca 3:45 Uhr kollidierte ein auf der Donau stromaufwärts fahrender Schubverband, bestehend aus einem Schubschiff und vier Schubleichtern, mit dem mittleren Brückenpfeiler der Eisenbahnbrücke zwischen Krems und Furth-Palt, wodurch die Brücke beschädigt wurde. Die Klägerin ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 26 Bundesbahngesetz und stellt bereit, betreibt und erhält eine bedarfsgerechte und sichere Schieneninfrastruktur. Erst- und Zweitbekla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.2010

RS OGH 1976/7/1 2Ob81/76, 8Ob125/82 (8Ob126/82), 2Ob33/10g

Norm: ABGB §1295 IId1BinnSchiffG §92SchFG §92HGB §735Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen BGBl 1966/204 allg
Rechtssatz: Für den österreichischen Rechtsbereich kommen bei einem Zusammenstoß von Binnenschiffen als ersatzpflichtige Personen diejenigen in Betracht, die durch ihr eigenes Verschulden den Schaden herbeigeführt haben (1295 ABGB), sowie, wenn es sich um das Verschulden eines Besa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1976

RS OGH 1951/12/14 IZR84/51

Norm: BinnschiffG §4BinnschiffG §92SchFG §4SchFG §92
Rechtssatz: Unter einem Schiff im Rechtssinne ist jedes schwimmfähige, mit einem Hohlraum versehene Fahrzeug von nicht ganz unbedeutender Größe zu verstehen, dessen Zweckbestimmung es mit sich bringt, daß es auf dem Wasser bewegt wird. Unter diesen Begriff fallen auch Schwimmkähne. Wird ein Schiff im Hafen derart beschädigt, daß es auf die Sohle des Hafenbeckens absackt, dadurch die Bewegungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1951

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