Entscheidungen zu § 114 Abs. 2 SchFG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Beschluss 2015/11/16 W179 2115196-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres Gütertransportschiff umbauen und als Sportschiff - somit nicht als Fahrgastschiff - genehmigen ließ, XXXX, welche das Sichtfeld des Rudergängers beschränke, aufstellte, XXXX durchführt. Das Schiff XXXX "XXXX". 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.11.2015

TE Bvwg Beschluss 2015/11/16 W179 2115196-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres Gütertransportschiff umbauen und als Sportschiff - somit nicht als Fahrgastschiff - genehmigen ließ, XXXX, welche das Sichtfeld des Rudergängers beschränke, aufstellte, XXXX durchführt. Das Schiff XXXX "XXXX". 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.11.2015

TE Bvwg Beschluss 2015/11/16 W179 2115196-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres Gütertransportschiff umbauen und als Sportschiff - somit nicht als Fahrgastschiff - genehmigen ließ, XXXX, welche das Sichtfeld des Rudergängers beschränke, aufstellte, XXXX durchführt. Das Schiff XXXX "XXXX". 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.11.2015

TE Bvwg Beschluss 2015/11/16 W179 2115196-2

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres Gütertransportschiff umbauen und als Sportschiff - somit nicht als Fahrgastschiff - genehmigen ließ, XXXX, welche das Sichtfeld des Rudergängers beschränke, aufstellte, XXXX durchführt. Das Schiff XXXX "XXXX". 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.11.2015

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