Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer hat beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) am 22.07.2015 einen Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem CHlG gestellt. Nachstehend angeführte Beweismittel wurden in Vorlage gebracht: - Strichaufzählung XXXX römisch 40 - Strichaufzählung XXXX römisch 40 ... mehr lesen...