Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 RGG

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TE UVS Tirol 2007/01/18 2006/30/3234-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber von der Erstbehörde Folgendes angelastet:   ?Straferkenntnis (Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz, § 2 Abs 3: Außerachtlassung der Meldepflicht)   Gemäß § 2 Abs 3 (erster Satz) Rundfunkgebührengesetz, (RGG), BGBI 1 Nr 159/1999, ist das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie die Änderung des Standortes (Abs 2) oder Namens vom Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten Rechtsträger (§... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.01.2007

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