Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden belangte Behörde) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro“ rückerstattet werde, sowie mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz“ ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden belangte Behörde) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 30.01.2014 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 95,72“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.09.2015 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 63,40“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“), die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“) möge mit Bescheid festlegen, dass die „seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt EUR 100,57“ rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde „vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.10.2018 beantragte XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) die bescheidmäßige Feststellung des Abgabenrückstandes gegenüber der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden „belangte Behörde“). 2. Mit Schriftsatz vom 17.07.2019 beantragte die beschwerdeführende Partei weiters, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die „bis jetzt unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt“... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit E-Mail vom XXXX wandte sich XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) an die RTR-GmbH mit Fragen zur Rechtsnatur der Rundfunkgebühren und dem Programmentgelt bzw. zur Zuständigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; im Folgenden: „belangte Behörde“) betreffend ihre Rechtsaufsicht über die GIS Gebühren Info Service GmbH (kurz: „GIS“), etwa im Hinblick auf von dieser versendete „Briefe mit rechtswidrigem Inh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am XXXX bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangte Behörde“) eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen und die Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung der Ökostrompauschale. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte diese unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvorau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit seiner am 31.10.2019 der GIS Gebühren Info Service GmbH (als im Folgenden: belangte Behörde) übermittelten Säumnisbeschwerde begehrte der Beschwerdeführer die Aufhebung von Rückstandsausweisen und die Rückerstattung von € 807,75, die vom Drittschuldner im Exekutionsweg gezahlt worden seien. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass am 12.1.2018 ein Inkassobüro die Zahlung von € 2.093,76 an Gebühren und Kosten gefordert habe. Obwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführende P... mehr lesen...