Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am 20. Mai 2021 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen und gab einen Einpersonenhaushalt an. Unter Punkt 4. des Antragsformulars kreuzte die Beschwerdeführerin den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtli... mehr lesen...