Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am XXXX bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (in der Folge: „belangten Behörde“) eingelangtem E-Mail beantragte XXXX (in der Folge: „Antragsteller“) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte dieser unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an“ die Auswahlmöglic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (in der Folge: „Antragstellerin“) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte diese unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an“ keine der Auswahlmöglichkeiten an. Weiters gab sie an, dass a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde wurde nicht von der Beschwerdeführerin, sondern von einer dritten Person per E-Mail eingebracht. Eine hiezu benötigte Vollmacht ist nicht aktenkundig und liegen auch nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs 4 AVG für ein Absehen von einer solchen vor, insbesondere sind die Einbringerin und die Beschwerdeführerin nicht an derselben Adresse mit Wohnsitz gemeldet. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag erging die Aufforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. Das gegen diesen Bescheid eingebrachte Anbringen ist nicht unterschrieben und ist zudem nicht ersichtlich, wer Einbringer dieses Anbringens ist. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag erging die Aufforderung, b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Erlassung eines Verbesserungsauftrages den gestellten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass diese fristgerecht zu bezahlen sind. 2. In der
Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausschließlich (teilweise) der Inhalt des Verbesserungsauftrages und die in diesem erteilte Manuduktion zur Rechtsfolge einer ungenügenden Verbesserung wiedergegeben. Eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte XXXX die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte dieser die Auswahlmöglichkeiten „Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbaren sonstigen wiederkehrenden Leistungen versorgungsrechtlicher Art“ und „Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslos... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, genehmigt am 26.05.2020, wurde die Beschwerde der XXXX gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 21.01.2020, GZ 0001969058, Teilnehmernummer: XXXX , als unbegründet abgewiesen. Der postalische Versand der Entscheidung an die Parteien wurde am 27.05.2020 vorgenommen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das im Akt aufliegende mit Unterschrift genehmigte Erkenntnis ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 17 VwGVG iVm § 13 Abs 3 AVG den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Berichtigungsbeschluss: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrec... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 8. März 2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 2016 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin ab. 3. Gegen diesen Bescheid wurde mit bei der belangten Behörde am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 21.02.2017 bei der belangten Behörde für den Zeitraum Mai 2011 bis April 2016 die Rückerstattung der von der belangten Behörde im Rahmen der Rundfunkgebühr zu Unrecht eingehobenen Umsatzsteuer. 2. Am 24.08.2017 erhob der Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit eine Säumnisbeschwerde. 3. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers wegen Unzuständigkeit zurück. Beg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 19.10.2017, Zl. W249 2204887-1/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 18.06.2018, GZ. XXXX, als unbegründet ab. Dabei wurde das Erkenntnis unrichtigerweise mit "19.10.2017" statt "19.09.2018" datiert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde besteht ausschließlich aus einer Kopie der ersten Seite des angefochtenen Bescheides, auf der handschriftlich lediglich "Beschwerde gegen Ablehnung!!" vermerkt ist, sowie einer beigeschlossenen Rezeptgebührenbefreiung. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde die Einbringerin der Beschwerde aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 13 Abs 3 AVG das Beschwerdebegehren und die Beschwerdegründe ... mehr lesen...