Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) erneuten Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte keine der angeführten sozialen Transferleistungen als Anspruchsgrundlage an. 1. Der Beschwerdeführ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ein, machte einen XXXX -Personenhaushalt geltend und kreuzte den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz bzw dem Arbeitsmark... mehr lesen...