Begründung: Seit 15. 4. 1999 ist die Antragstellerin (auf Grund eines Mietvertrages, der am 8. 4. 1999 abgeschlossen wurde) Hauptmieterin der Wohnung top 10 im Haus *****. Eigentümer des Hauses ist der Antragsgegner. Die Wohnung besteht aus drei Zimmern, Küche, Bad, Vorraum, Klosett und Abstellraum und hat eine Nutzfläche von 82,83 m2. Der vereinbarte monatliche Hauptmietzins beträgt S 8.320,--. In einem Beiblatt zum Mietvertrag waren Angaben zur Berechnung des Richtwertmietzinses ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungs... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, seit 1. 3. 1997 Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****, haben zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung des vereinbarten Hauptmietzinses begehrt. In Erledigung dieses Begehrens stellte das Gericht zweiter Instanz fest, dass der zulässige Hauptmietzins in der Zeit vom 1. 3. 1997 bis 30. 4. 1997 ausgehend von einer monatlichen Vorschreibung von S 8.000,-- zuzüglich 10 % USt um monatlich S 1.717,53 zu... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs2RichtWG §2 Abs1
Rechtssatz: Die mietrechtliche Normwohnung ist eine Wohnung in einem Althaus. Entscheidungstexte 5 Ob 168/01v Entscheidungstext OGH 21.08.2001 5 Ob 168/01v 5 Ob 230/02p Entscheidungstext OGH 01.10.2002 5 Ob 230/02p Beisatz: Der Bezug auf den Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses in §16... mehr lesen...