Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 RGV

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2020/12/15 W246 2212504-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 17.09.2018 beantragte der Beschwerdeführer, ein – in Ruhestand versetzter – ehemaliger Justizwachebeamter der Justizanstalt XXXX beim zu diesem Zeitpunkt zuständigen Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz die bescheidmäßige Feststellung, warum ihm ab dem Jahr 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt nur € 54,-- an Reisegebühren überwiesen worden seien. Zudem hielt der Beschwerdeführer fest, dass er die ih... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.12.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/10/7 W274 2227164-1

Entscheidungsgründe: Mit Reisegebührenrechnung vom 24.01.2018 begehrte der in einem öffentlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter stehende Beschwerdeführer (BF) „Verrechnung der Tagesgebühren Tarif I“ bezogen auf eine Dienstreise vom 12.01.2018, 06:00 Uhr bis 13.01.2018 8:15 Uhr „zur Bewachung des Strafgefangenen XXXX vom XXXX . Am 07.02.2018 wurden dem BF Reisegebühren in Höhe von Euro 13,20 gemäß § 47 Abs. 2 RGV 1955 iVm § 13 und 17 angewiesen. Mit Schreiben vom 24. Okto... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.10.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/17 W274 2227164-1

Entscheidungsgründe: Mit Reisegebührenrechnung vom 24.01.2018 begehrte der in einem öffentlichen Dienstverhältnis als Justizwachebeamter stehende Beschwerdeführer (BF) "Verrechnung der Tagesgebühren Tarif I" bezogen auf eine Dienstreise vom 12.01.2018, 06:00 Uhr bis 13.01.2018 8:15 Uhr "zur Bewachung des Strafgefangenen HNR 153695 vom 12.01.2018 07:00 Uhr bis 13.01.2018, 7:00 Uhr im LKH Graz Süd-West, Standort Süd, Wagner-Jauregg-Platz 1,8053 Graz". Am 07.02.2018 wurden dem BF Reisege... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 17.03.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/14 W274 2212919-1

Entscheidungsgründe: Unter Benutzung der Selbstbedienungskomponente ESS (Employee Self Service) begehrte der Beschwerdeführer (BF) am 29.5.2018 zur Reise vom 28.5.2018 zu Nr. 112953470 Euro 61,32, - nach seinen Angaben am 4.6.2018 - zur Reise vom 31.5.2018 zu Nr. 112964603 Euro 70,12 und zur Reise vom 2.6.2018 zu Nr. 112967091 Euro 70,12, beinhaltend Reisezulage (Tagesgebühr) und besondere Entschädigung gemäß § 10 RGV für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges von der Wohnung zur... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.03.2019

Entscheidungen 1-4 von 4

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