Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter bei der PI XXXX in Verwendung. Für die Zeit vom 18.02.2016 bis 11.03.2016 wurde er zur LPD Steiermark, PI XXXX, dienstzugeteilt. In den aus diesem Anlass vorgelegten Reiserechnungen machte der BF Zuteilungsgebühren in Höhe von € 580,60 für den Monat Februar 2016 und einen Betrag von € 630,10 für den Monat März geltend. Da... mehr lesen...