Entscheidungen zu § 13 Abs. 1 PubFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/11 2007/04/0185

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bundesregierung den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Zuerkennung und Auszahlung einer anteiligen Publizistikförderung für das 4. Quartal 2006 gemäß § 2 Abs. 1 Publizistikförderungsgesetz 1984 (PubFG) zurück. Nach der Begründung: habe die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 28. Februar 2007 mitgeteilt, dass sie bei der Nationalratswahl vom 1. Oktober 2006 sieben Mandate errungen habe und daher für das 4. Quartal 2006 u.a. die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.2007

RS Vwgh 2007/10/11 2007/04/0185

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/12 Politische Parteien
Norm: PubFG 1972 §3;PubFG 1984 §1 Abs1;PubFG 1984 §13 Abs1;PubFG 1984 §2 Abs1;PubFG 1984 §3 Abs1;PubFG 1984 §3 Abs3;PubFG 1984 §5;PubFG 1984 Abschn1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 13 Abs. 1 PubFG 1984 ergibt sich, dass die Bundesregierung im Rahmen des Abschnittes I dieses Gesetzes (jedenfalls auch) als Träger von Privatrechten handelt. Dabei kann dahinge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.2007

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