Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein - auch international - bekannter bildender Künstler. Er hat 1982 zum Thema Wettrüsten ein Bild mit dem Titel "Gleichgewicht des Schreckens" geschaffen, das einen von einer Raketenspitze in die Ecke gedrückten Mann zeigt, dem das Entsetzen ins Gesicht geschrieben ist. Dieses Bild war dem Kläger, der es als einen persönlichen Beitrag zum Thema Wettrüsten zahlreichen führenden Politikern von Großmächten präsentiert hat, stets ein ernstes Anli... mehr lesen...
Norm: dUrhG §97
Rechtssatz:
Der Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung ist hier nur für den Gewinnherausgabeanspruch vorgesehen. Dieser Bestimmung kommt aber nach einhelliger deutscher Lehre keine einschränkende, sondern eine klarstellende Bedeutung zu, werden doch beide Ansprüche zur Vorbereitung des Schadenersatzanspruches wie auch des Bereicherungsanspruches aus § 242 BGB hergeleitet, da der Verletzte entschuldbarerwe... mehr lesen...