Norm: PresseG §18UrhG §91 Abs2
Rechtssatz:
Ein verantwortlicher Redakteur muß nicht kraft seiner Funktion oder des ihm übertragenen Wirkungskreises zugleich auch Leiter des Zeitungsunternehmens sein.
Entscheidungstexte 9 Os 139/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1965 9 Os 139/64 Veröff: RZ 1966,64 = ÖBl 1966,73 European Ca... mehr lesen...