Entscheidungen zu § 83 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2017/9/26 4Ob64/17s

Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2004/3/16 4Ob30/04x

Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkte unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt (Fasching IV 318 f; JBl 1955, 503; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0043324). 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigke... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.2004

TE OGH 1997/2/11 4Ob17/97x

Begründung: Vor der Gründung der im Firmenbuch des Landesgerichtees Eisenstadt eingetragenen beklagten Genossenschaft - auf deren vollen Firmenwortlaut (§ 4 Abs 1 GenG) ihre Bezeichnung richtigzustellen war - bestand eine Kommune auf der Grundlage gemeinschaftlichen Eigentums und Erwerbs. Bei Gründung der Beklagten als "Rechtsnachfolgerin" dieser Gemeinschaft wurde die schon zu Zeiten der Kommune angelegte Sammlung "F*****" von allen Kommunemitgliedern, die Genossenschafter w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.02.1997

RS OGH 2004/3/16 4Ob80/94, 4Ob30/04x

Norm: UrhG §83
Rechtssatz: Die in Verfahren nach dem UrhG gleich wie in Verfahren nach dem UWG zu beurteilende Wiederholungsgefahr ist nur dann weggefallen, wenn das Verhalten des Beklagten nach der Beanstandung eine ernstliche Sinnesänderung erkennen läßt. Hält er seinen Antrag auf Abweisung der Klage oder auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit der
Begründung: aufrecht, zu beanstandeten Handlung berechtigt zu sein, ist Wieder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1994

RS OGH 1997/2/11 3Ob383/56 (3Ob384/56), 3Ob279/57, 4Ob17/97x

Norm: UrhG §21UrhG §83
Rechtssatz: Der Architekt hat bei einer unbefugten Änderung seines Werkes lediglich den Anspruch auf Ausschilderung. Entscheidungstexte 3 Ob 383/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 383/56 Veröff: SZ 29/70 3 Ob 279/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 3 Ob 279/57 Zweiter Rechtsgan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1956

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