Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79
Rechtssatz: Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k ... mehr lesen...