Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 UrhG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/19 96/15/0058

Die Beschwerdeführerin bietet den Hotelgästen in diversen Wiener Hotels die Möglichkeit, über eine zentrale Anlage auf den in den Hotelzimmern vorhandenen Fernsehgeräten Videofilme gegen Entgelt anzusehen. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob diese entgeltliche Einspielung von Videofilmen der Vergnügungssteuer nach dem Wiener Vergnügungssteuergesetz 1987 - VGSG, LGBl. Nr. 43/1987, unterliegt. Die belangte Behörde bejahte dies im wesentlichen mit der Begründung: , die Vorführu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1998

RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0058

Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §18 Abs1;UrhG §74 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §4 Abs6;
Rechtssatz: Bietet der AbgPfl den Hotelgästen in diversen Wiener Hotels die Möglichkeit, über eine zentrale Anlage auf den in den Hotelzimmern vorhandenen Fernsehgeräten Videofilme gegen Entgelt anzusehen, so liegt ein "Vorführen" dies... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1998

RS Vwgh 1998/11/19 96/15/0058

Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §18 Abs1;UrhG §74 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §1 Abs1 Z1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0080 3 (hier Wr VergnügungssteuerG 1987 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter "Vorführungen" sind nach dem UrhG (§ 18 Abs 1, § 74 Abs 1) öffentliche Aufführungen (Vorführungen) zu ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/29 90/15/0088

Der Mitbeteiligte, der ein Fernsehservice- und Elektrohandelsunternehmen betreibt, wies in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1986 unter anderem Erlöse aus "Mieten Kassetten" als dem ermäßigten Steuersatz von 8 % bzw. 10 % unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.1991

RS Vwgh 1991/4/29 90/15/0088

Index: 20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UrhG §18 Abs1;UrhG §74 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z16; Beachte Besprechung in:ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;
Rechtssatz: Unter Vorführungen iSd § 10 Abs 2 Z 16 UStG 1972 sind öffentliche Vorführungen iSd für den Bereich des Urheberrechtes entwickelten Öffentlichkeitsbegriffes zu verstehen (Hinweis E 8.10.1990, 89/15/0080). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/8 89/15/0080

In den Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1985 wies der Beschwerdeführer unter anderem Entgelte von S 312.867,14 (1983), S 246.106,22 (1984) und S 119.783,89 (1985) als gemäß § 10 Abs. 2 UStG 1972 dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt unter anderem die Verfahren betre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1990

RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0080

Index: 20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UrhG §18 Abs1;UrhG §74 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z16; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 291;
Rechtssatz: Werden zentral abgespielte Videofilme den Kunden eines "Sexshop" bzw einer "Videopeepshow" nach Münzeinwurf auf Vorführgeräten in Einzelkabinen über Drahtleitungen sichtbar gemacht, so liegen "Filmvorführungen" im Sinne des § 10 Abs 2 Z 16 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1990

RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0080

Index: 20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UrhG §18 Abs1;UrhG §74 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z16; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 291;
Rechtssatz: Unter "Vorführungen" sind nach dem UrhG (§ 18 Abs 1, § 74 Abs 1) öffentliche Aufführungen (Vorführungen) zu verstehen. Eine Aufführung ist nach dem herrschenden Öffentlichkeitsbegriff dann öffentlich, wenn der Zutritt im wesentlichen jederm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1990

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