Entscheidungen zu § 73 Abs. 2 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/7/8 4Ob102/08s

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Entscheidung | OGH | 08.07.2008

TE OGH 2001/9/12 4Ob179/01d

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Entscheidung | OGH | 12.09.2001

RS OGH 1991/12/17 4Ob3/92

Norm: UrhG §73 Abs2UrhG §96UrhG §98
Rechtssatz: Daß Österreichern in Japan (- hier besteht kein Vertrag auf Gegenseitigkeit -) Leistungsschutzrechte an "Laufbildern" in annähernd gleicher Weise gewährt werden wie Angehörigen dieses Staates, ist im Provisorialverfahren durch Vorlage der entsprechenden Bestimmungen zu bescheinigen; die amtswegige Prüfung dieser Frage würde den Rahmen des Bescheinigungsverfahrens sprengen. - "Nintendo" ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

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