Entscheidungen zu § 69 Abs. 3 UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1952/11/21 1ZR56/52

Norm: UrhG §42UrhG §69 Abs3UrhG §76 Abs3
Rechtssatz: Das Kopieren von Schallplatten auf Magnettonbänder in der Absicht, die Bänder in einem Geschäftslokale vor Magnetophon-Kaufinteressenten vorzuspielen, stellt keine Vervielfältigung "zum persönlichen Gebrauch" dar und ist daher ohne Zustimmung des Schallplattenherstellers verboten. Veröff: ÖBl 1953,34 Schlagworte *D* European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1952

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