Norm: EWG-RL 89/104/EWG Markenrichtlinie 389L0104 Art9 Abs1MSchG §58UrhG §60
Rechtssatz: Der in § 58 MSchG umgesetzte Verwirkungstatbestand des Art 9 Abs 1 MarkenRL ist aufgrund unterschiedlicher Wertungen im Marken? und Urheberrecht wie auch wegen des insoweit eindeutigen Wortlauts und Zwecks der Bestimmung nicht auf das Urheberrecht übertragbar. Der in Paragraph 58, MSchG umgesetzte Verwirkungstatbestand des Artikel 9, Absatz eins, M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 UrhG §11 Abs3 UrhG ABGB § 1175 heute ABGB § 1175 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2014 ABGB § 1175 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2014
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand zweier Entscheidungen des Senats (4 Ob 229/02h im Sicherungsverfahren; 4 Ob 41/06t im Hauptverfahren); hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auch auf den Aufhebungsbeschluss 4 Ob 41/06t verwiesen. Die Stadt Wien beauftragte 1979 den Maler Friedensreich Hundertwasser und den Architekten DI Josef Krawina mit der Ausarbeitung des Vorentwurfs für ein Wohnbauvorhaben in Wien 3, Kegelgasse/Löwengasse. Hunde... mehr lesen...