Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 UrhG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk Empfehlung 2013/6/14 K212.780/0004-DSK/2013

[Anmerkung Bearbeiter: Namen (Firmen), (Internet-)Adressen, Aktenzahlen (und dergleichen), Rechtsformen und Produktbezeichnungen etc. sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] E M P F E H L U N G Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. KURAS und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER, Mag. MAITZ-STRASSNI... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk Empfehlung | 14.06.2013

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