Begründung: Der Kläger hat im III.Wiener Gemeindebezirk ein auffällig gestaltetes Gebäude geschaffen, welches, nach dem Künstlernamen des Klägers als "Hundertwasserhaus" benannt, Berühmtheit erlangt hat und eine der Sehenswürdigkeiten Wiens geworden ist. Die Beklagte ist Geschäftsführerin der H*****gesellschaft mbH. Dieses Unternehmen betreibt in unmittelbarer Nähe des Hundertwasserhauses das Cafe P*****. Im Cafe P***** wird Rot- und Weißwein in 1/4 1-l-Fflaschen angeboten. D... mehr lesen...