Begründung: Die Klägerin ist selbständige Fotografin und fotografiert unter anderem Kinder in Kindergärten und Horteinrichtungen. Sie hat die aus Beilage ./G ersichtlichen und mit Bild Nr. 1 bis 4 und 6 bezeichnete Portraitfotos von Natascha K***** hergestellt. Das computerunterstützt hergestellte Phantombild Nr. 5 der Beilage ./G stammt nicht von der Klägerin. Die erst- bis viertbeklagten Parteien sind Zeitungsverlage mit Sitz teils in Österreich (Erstbeklagte), teils in Deutschl... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §42fUrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §42fUrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Veröffentlichung der Lichtbilder als Bildzitat ist Voraussetzung, dass das in den Berichten jeweils wiedergegebene Bild Zitat- und Belegfunktion hatte und nicht nur dazu diente, die Berichterstattung zu illustrieren, um so die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schrieb 1998 einen zweistufigen internationalen Realisierungswettbewerb „städtebauliche Konzeption Flughafen Wien" in Form einer Auslobung aus. Die Auslobungsunterlagen bauten auf einem von NACO (Netherlands Airport Consultants) erstellten „Masterplan 2015" auf. „Aufgabenstellung" (Punkt 2.3 der Auslobung) war die Entwicklung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts, räumlicher Strukturen sowie eines gestalterischen Leitbilds für die künftige Entwicklu... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hat im Provisorialverfahren zu 4 Ob 224/00w (= MR 2000, 373 [Walter] - Schüssels Dornenkrone) ausgesprochen, dass die Wiedergabe von Titelseiten der "Neuen Kronen Zeitung" in der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift im Interesse der Meinungsfreiheit und der freien geistigen Auseinandersetzung in Zeitungen und Zeitschriften durch das Zitatrecht gedeckt ist. Der Hauptantrag, der Beklagten zu untersagen, einzelne Seiten der periodischen Druck... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "Falter-Stadtzeitung Wien". Die Klägerin ist Lichtbildherstellerin sämtlicher Fotos, die von ihren angestellten Mitarbeitern in Erfüllung der Dienstpflichten aufgenommen werden. Freie Mitarbeiter übertragen der Klägerin das ausschließliche unbeschränkte Werknutzungsrecht an Fotos, die sie der Klägerin zur Veröffentlichung in der Zeitung über... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: § 54 Abs 1 Z 3a UrhG ist auf das Bildzitat in Zeitungen und Zeitschriften analog anzuwenden. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird. Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 3 a, UrhG ist a... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z3a
Rechtssatz: § 54 Abs 1 Z 3a UrhG ist auf das Bildzitat in Zeitungen und Zeitschriften analog anzuwenden. Die Zitierung ganzer Bilder ist im Interesse der geistigen Auseinandersetzung demnach zulässig, wenn sie durch den Zitatzweck geboten ist und der wirtschaftliche Wert des zitierten Werks (Lichtbilds) nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise ausgehöhlt wird. Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 3 a, UrhG ist a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft, deren Aufgabe es ist, die Urheber- oder auch Leistungsschutzrechte der ihr angehörenden bildenden Künstler und Fotografen wahrzunehmen. Zu diesem Zweck werden ihr von ihren Mitgliedern an den von diesen geschaffenen Werken (Lichtbildern) räumlich und zeitlich unbegrenzt die alleinigen und ausschließenden Werknutzungsrechte zur treuhändigen Wahrnehmung eingeräumt. Zum Werkbestand der Klägerin gehören Werke des bildende... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Ausgenommen von der freien Werknutzung ist nur die "Wiederholung" des Werkes, nicht aber seine Abbildung.
Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 80/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076941 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
An Glasfenstern ausgeführte Glasmalereien sind sowohl von innen als auch von außen sichtbar; sie sind daher sowohl Teil der Innenansicht als auch Teil der Außenansicht. Ihre isolierte Wiedergabe ist auch durch von innen gemachte Aufnahmen schon deshalb zulässig, weil sie Bestandteil des Bauwerkes sind.
Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entsc... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Die Freiheit des Straßenbildes und Landschaftsbildes ist nicht schon dann ausreichend gewahrt, wenn ein Gebäude als Ganzes abgebildet werden kann. Der Betrachter muß auch frei sein, einen Gebäudeteil abzubilden, ebenso wie sich sein Interesse beim bloßen Betrachten auf ein Element konzentrieren kann. Der Urheber ist dadurch nicht mehr beschwert als durch die Abbildung des Bauwerks als Ganzes.
... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Ausgenommen von der freien Werknutzung ist nur die "Wiederholung" des Werkes, nicht aber seine Abbildung.
Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 4 Ob 80/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0076941 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
An Glasfenstern ausgeführte Glasmalereien sind sowohl von innen als auch von außen sichtbar; sie sind daher sowohl Teil der Innenansicht als auch Teil der Außenansicht. Ihre isolierte Wiedergabe ist auch durch von innen gemachte Aufnahmen schon deshalb zulässig, weil sie Bestandteil des Bauwerkes sind.
Entscheidungstexte 4 Ob 80/94 Entsc... mehr lesen...
Norm: UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Die Freiheit des Straßenbildes und Landschaftsbildes ist nicht schon dann ausreichend gewahrt, wenn ein Gebäude als Ganzes abgebildet werden kann. Der Betrachter muß auch frei sein, einen Gebäudeteil abzubilden, ebenso wie sich sein Interesse beim bloßen Betrachten auf ein Element konzentrieren kann. Der Urheber ist dadurch nicht mehr beschwert als durch die Abbildung des Bauwerks als Ganzes.
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Begründung: Der Kläger hat im III.Wiener Gemeindebezirk ein auffällig gestaltetes Gebäude geschaffen, welches, nach dem Künstlernamen des Klägers als "Hundertwasserhaus" benannt, Berühmtheit erlangt hat und eine der Sehenswürdigkeiten Wiens geworden ist. Die Beklagte ist Geschäftsführerin der H*****gesellschaft mbH. Dieses Unternehmen betreibt in unmittelbarer Nähe des Hundertwasserhauses das Cafe P*****. Im Cafe P***** wird Rot- und Weißwein in 1/4 1-l-Fflaschen angeboten. D... mehr lesen...
Norm: UrhG §14 Abs2UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Die freie Werknutzung nach § 54 Abs 1 Z 5 UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht. Die freie Werknutzung nach Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 5, UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht.
Entscheidungstexte 4 Ob 51/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 51/94 Veröff. SZ 67/70 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §14 Abs2UrhG §54 Abs1 Z5
Rechtssatz:
Die freie Werknutzung nach § 54 Abs 1 Z 5 UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht. Die freie Werknutzung nach Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 5, UrhG umfaßt kein Bearbeitungsrecht.
Entscheidungstexte 4 Ob 51/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 4 Ob 51/94 Veröff. SZ 67/70 ... mehr lesen...
Begründung: Der zuletzt in Wien 1., Bösendorferstraße 3, wohnhaft gewesene bildende Künstler Adolf L*** ist am 23.August 1933 in Wien verstorben. Mit Testament vom 5.April 1922 hatte er seine Ehegattin Elsie L***, geborene A***, zur Alleinerbin eingesetzt. Am 17.Juli 1981 stellte das Bezirksgericht Innere Stadt Wien eine Amtsbestätigung aus, wonach Elsie L*** testamentarisch von Adolf L*** zu seiner Alleinerbin eingesetzt worden sei und andere erbberechtigte Personen nach der A... mehr lesen...