Begründung: Der klagende Österreichische Rundfunk ist Kommanditist und einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, die Online-Dienste anbietet. Unter anderem veröffentlicht sie bundesländerweise geordnet (bundesland.orf.at) Textbeiträge zu aktuellen Themen. Verfasst werden diese Beiträge von Dienstnehmern des Klägers. Die Beklagte betreibt ebenfalls einen Online-Dienst. Sie veröffentlichte dort laufend Nachrichten, die sie - versehen mit dem Zusatz „Quell... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7a UWG §1 Abs1 Z2 C8 UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz:
Sprachwerke iSv § 2 Z 1 UrhG und einfache Mitteilungen iSv § 44 Abs 3 UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen. Sprachwerke iSv Paragraph 2, Ziffer eins, UrhG und einfache Mitteilungen iSv Paragraph 44, Absatz 3, UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen.
Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Internetplattform "www.news.at" und "www.news-networld.at". Sie hat unter ihrer Domain eine (nach Bezeichnung der Klägerin) "Community" eingerichtet, die es Besuchern ihrer Website ermöglicht, miteinander zu kommunizieren. Diese Kunden werden von der Klägerin regelmäßig mit verschiedenen Informationen betreut und durch "Stories und Abbildungen" unterhalten. Der Beklagte war mit Vertrag vom 15. 3. 2001 von der Klägerin beauf... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz:
Ob ein redaktioneller Beitrag die Voraussetzungen eines Sprachwerks erfüllt oder bloß eine einfache Mitteilung über Tagesfragen im Sinn des § 44 Abs 3 UrhG ist, richtet sich nach seinem konkreten Inhalt, insbesondere danach, ob er eine individuelle geistige Leistung zum Ausdruck bringt. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt der Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht für sich allein... mehr lesen...