Begründung: Der Kläger ist als Grafiker selbstständig tätig. Er hat mehrfach im Auftrag der Beklagten, die ein Forschungs- und Veranstaltungszentrum im Andenken an den Dirigenten Herbert von Karajan betreibt, Werbematerial entwickelt und gestaltet. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, die Werke „Gebäudedarstellung“, „Illustration Lageplan“ und „Illustration Kinder“ ohne Urheber- oder Herstellerbezeichnung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bernd Zimmermann führte 1983 als Einzelunternehmen zwei Fitness-Studios, und zwar in Wien 3 und Wien 18. In der Folge erwarb er ein Haus in Wien 7 und eröffnete auch dort ein Fitness-Studio. In diesem Zusammenhang wollte er seinem Unternehmen ein neues Image verleihen und es mit einer neuen Werbelinie bewerben. Zu diesem Zweck wandte er sich 1983 oder 1984 an den Kläger, der eine Werbeagentur führt. Der Kläger konzipierte in seinem Auftrag eine Werbe- und An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde mit Bescheid der Regionalradiobehörde vom 25. 1. 1995, GZ 611.150/1-RRB/95, die Zulassung zur Veranstaltung eines regionalen Hörfunkprogrammes für die Regionalradiokette Salzburg gemäß § 17 iVm den §§ 19 und 20 Abs 2 des Regionalradiogesetzes BGBl 1993/506 für die Zeit vom 1. 9. 1995 bis 31. 8. 2000 erteilt. Der Klägerin wurde mit Bescheid der Regionalradiobehörde vom 25. 1. 1995, GZ 611.150/1-RRB/95, die Zulassung zur Veranstaltung eines... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt unter Hinweis auf die §§ 15, 86 UrhG. Zuspruch eines angemessenen Entgeltes von 362.871 S, da die beklagte Partei unter Verletzung von Urheberrechten (§§ 15, 17 UrhG.) ohne Bewilligung der klagenden Partei Aufnahmen auf Schallträgern mache und diese sowie Industrieschallplatten zu Rundfunksendungen verwende. Das Erstgericht hat dahin erkannt, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Es führt insbesondere aus, daß das Vervielfältigungsrecht ... mehr lesen...
Norm: UrhG 1936 §15UrhG 1936 §17UrhG 1936 §33 Abs1
Rechtssatz: Werden im Rundfunkbetriebe Schallträger hergestellt, die zu einer wiederholbaren Wiedergabe geeigent sind, ist die Gestattung des Urhebers erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 34/50 Entscheidungstext OGH 21.06.1950 3 Ob 34/50 Veröff: SZ 23/207 4 Ob 345/98h Ent... mehr lesen...