Entscheidungen zu § 23 Abs. 1Au UrhG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/2/24 4Ob242/08d

Begründung: Der Erblasser hat noch zu Lebzeiten das Buch „Die Rauchgiftfalle" veröffentlicht (erschienen 2005 in einem deutschen Verlag); die „Urheber- und Verlagsrechte" daran wurden von der Gerichtskommissärin in der Todesfallaufnahme - im Einverständnis mit der Lebensgefährtin des Erblassers - mit 2.500 EUR bewertet. Zusammen mit einem Guthaben des Erblassers bei einer Versicherung in Höhe von 1.166,34 EUR wurden Aktivposten der Verlassenschaft von insgesamt 3.666,34 EUR festge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.02.2009

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